Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) – und die Startgutschriften

Der Bundesgerichtshof hat auch die geänderte Startgutschriftenregelung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für rentenferne Versicherte für unwirksam erklärt. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Aufgabe, Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-,

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Die unterbliebene Anmeldung bei der VBL

Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG hat der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann einzustehen, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (Verschaffungspflicht). Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten

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Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung

Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar. Eine Aussetzungspflicht

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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – und der Systemwechsel zum beitragsorientierten Betriebsrentensystem

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den zum ende des Jahres 2000 vollzogenen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und dessen Auswirkungen für sogenannte rentenferne Jahrgänge nicht zur Entscheidung angenommen. Wie bereits in seinem Beschluss vom 08.05.2012 hat es das Bundesverfassungsgericht auch dieses Mal vermieden, eine

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VBL-Startgutschriften – und die Ausbildungszeiten

Die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder infolge ihrer Systemumstellung für so genannte rentenferne Versicherte erteilten Startgutschriften sind auch nach der Überprüfung nach den Regeln der 17. Änderung der VBL-Satzung nicht verbindlich. Das mit der Änderung eingeführte Vergleichsmodell beseitigt die vom Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 14.11.2007 festgestellte

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Die VBL-Rente im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

Zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich im Zusammenhang mit einer Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat der Bundesgerichtshof jetzt grundlegend Stellung genommen: Die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Zahlung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG liegen vor, wenn der Ehemann als ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch

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Die VBL und ihr modifiziertes Erstattungsmodell

Die Gegenwertregelung im satzungsergänzenden Beschluss des Verwaltungsrats der VBL vom 21.11.2012 benachteiligt die ausgeschiedenen Beteiligten unangemessen. Das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität ist kein geeignetes Korrektiv für das Bedarfsmarktkonzept, wenn (unangemessene) Regelungen hinsichtlich der Kündigungsfolgen des marktbeherrschenden Anbieters nach Aufhebung von Marktzutrittschranken wegen der damit verbundenen langfristigen Bindung dazu führen können, dass

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Die VBL-Rente im Versorgungsausgleich – und der Tod des ausgleichsberechtigten Ex-Ehegatten

Nach § 37 Abs. 1 VersAusglG wird, wenn die ausgleichsberechtigte Person verstorben ist, ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat

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Die schuldrechtliche Versorgungsrente – und die Sozialversicherungsbeiträge im Versorgungsausgleich

Bei der Ermittlung der Höhe einer schuldrechtlichen Versorgungsrente nach § 1587 g BGB sind die von dem Ausgleichspflichtigen auf die auszugleichende Versorgung zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge auch im Zeitraum vor dem Inkrafttreten des am 1.09.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrechts zu berücksichtigen. Voraussetzung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist auf Seiten des Verpflichteten, dass dieser schon

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VBL-Versicherungspflicht

Die Koalitionsfreiheit als individuelles Freiheitsrecht ist nicht darauf gerichtet, Ansprüche des Einzelnen gegen eine Koalition auf veränderte, neue Leistungen oder bestimmte, bisher von ihr nicht angebotene Bedingungen einer Leistungserbringung zu begründen. Auch ein marktbeherrschendes Versicherungsunternehmen muss sich beim Angebot von Gruppenversicherungsverträgen grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, für Arbeitgeber eine Versicherung

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Das Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Eine Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien, bei deren Umsetzung und inhaltlicher Ausgestaltung der Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit hat, setzt eine wirksame tarifvertragliche Regelung voraus. Der Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 24. November 2011 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1. März 2002 stellt

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Gegenwertforderung der VBL

§ 23 Abs. 2 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS), der die Zahlung eines Gegenwerts für die bei der VBL verbleibenden Versorgungslasten bei Beendigung einer Beteiligung regelt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des ausgeschiedenen Beteiligten unwirksam. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in zwei bei ihm anhängigen Revisionsverfahren:

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Berechnung der VBL-Zusatzrente bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst

Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist tauglicher Beschwerdegegenstand im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen komplexe Regelungen zur Leistungsberechnung, genügt es nicht, nachteilige Ungleichbehandlungen durch einzelne Faktoren zu behaupten; vielmehr bedarf es auch einer Auseinandersetzung mit ihrem Zusammenwirken und dessen

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Betriebsrentensicherung bei Lehrern einer Waldorfschule

Auch als Mitglieder des Trägervereins der Schule fallen angestellte Lehrer und Mitarbeiter einer Ersatzschule, denen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, unter den persönlichen Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). So die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer Klage gegen einen Bescheid, mit dem der Kläger verpflichtet wurde, binnen

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Startgutschriften in der VBL

Wer gerichtlich gegen die Startgutschriften in der VBL-Versorgung vorgehen will, tut gut daran, eine Unverbindlichkeitserklärung bereits vorgerichtlich bei der VBL einzufordern: In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO auch nach einer Betriebsrentenmitteilung der

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Stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes in der VBL

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes durch die VBL ohne erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist eine Zusatzversorgungseinrichtung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Sie hat die Aufgabe, Arbeitnehmern der an ihr

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Die Sanierungsgelder der VBL

Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durfte im Rahmen ihres Systemwechsels zu Recht von den an ihr beteiligten Arbeitgebern sogenannte Sanierungsgelder fordern, wie jetzt der Bundesgerichtshof aktuell entschied. Die beklagte VBL hat nach dem Zweiten Weltkrieg

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Sterbegeld bei VBL-Versicherungsrenten

Bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) setzt § 58 Abs.1 VBLS a.F. setzt nach seinem ausdrücklichen Wortlaut voraus, dass ein Versorgungsrentenberechtigter stirbt. Beim Tod eines Versicherungsrentenberechtigten (§ 37 Abs. 1 Buchst. b VBLS a.F.) gibt es dagegen – auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – keinen Anspruch auf

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Lebenspartnerschaften und die VBL – Hinterbliebenenrente und Sterbegeld

Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch

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Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen Urteile des Bundesgerichtshofs zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden betreffen die in Form von sogenannten Startgutschriften ermittelte Höhe der Rentenanwartschaften der rentenfernen Versicherten der VBL. Die VBL hat die Aufgabe, den

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Die Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes

Die derzeit für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestehende Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Die Regelung der VBL-Satzung Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Verfassungsbeschwerde betrifft die Ungleichbehandlung

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Besitzstandsrente im Versorgungsausgleich

Hat ein Versorgungsberechtigter bereits am 31. Dezember 2001 eine laufende Versorgungsrente der VBL bezogen, die infolge des Systemwechsels in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes seit 1. Januar 2002 als Besitzstandsrente gezahlt wird, ist der Ehezeitanteil der Besitzstandsrente im Zeit-Zeit-Verhältnis der in der Ehezeit zurückgelegten zur gesamten gesamtversorgungsfähigen Zeit im Sinne

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Startgutschriftenregelung für rentennahe Pflichtversicherte in der VBLS

Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) für rentennahe Pflichtversicherte ist nach einem heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs wirksam. Die beklagte Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hat die Aufgabe, den Angestellten und Arbeitern der an ihr beteiligten Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Wege

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