Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung im Sinne von § 179 Abs. 1 und Abs. 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO und der Feststellung des verrechenbaren Verlustes im Sinne des § 15a Abs. 4 Satz 1
Artikel lesenSchlagwort: Verlustfeststellungsbescheid
Verlustfeststellungsbescheid und Steuerbescheid
Die Frage, ob ein im Steuerbescheid der Höhe nach bindend ermittelter Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG verlusterhöhend wirkt, ist grundsätzlich im Rahmen der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zu entscheiden. Dies gilt jedoch nicht, wenn in Höhe des geltend gemachten Verlustes ein Verlustrücktrag begehrt wird. Über Grund und Höhe des
Artikel lesenÄnderung eines Verlustfeststellungsbescheides – und die Feststellungsverjährung
Die unterlassene Änderung einer materiell unrichtigen Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags fällt nicht unter § 10d Abs. 4 Satz 6 Halbsatz 2 EStG, sodass eine Anwendung des § 181 Abs. 5 AO ausscheidet. Ein Verlustfeststellungsbescheid, für den die reguläre Feststellungsfrist abgelaufen ist, kann demnach auch nach einer erstmaligen Veranlagung nicht mehr
Artikel lesenGewerbesteuermessbescheid – und die Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG wird der Gewerbesteuermessbescheid wie ein Grundlagenbescheid für den Verlustfeststellungsbescheid (Folgebescheid) behandelt. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die gegen den Folgebescheid gerichtete Klage, mit der -wie hier- ausschließlich Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden, als unzulässig abzuweisen ist; diese Klage bleibt zulässig.
Artikel lesenDie Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Gemäß § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG sind bei der Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie der Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festgestellt wird, zugrunde gelegt worden sind. § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 Satz
Artikel lesenGewinnfeststellungsbescheid, Verlustfeststellungsbescheid – und ihre Anfechtung
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung i.S. von § 179 Abs. 1 und Abs. 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO (Gewinnfeststellungsbescheid) und der Feststellung des verrechenbaren Verlustes i.S. des § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG
Artikel lesenDie Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid
Die Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid, die sich gegen die Verrechnung von -aus der Sicht des Klägers- zu Unrecht der Besteuerung zugrunde gelegten Kapitaleinkünften richtet, ist zulässig. Sie ist begründet, wenn mit dem Klageantrag dieselben Einwendungen wie gegen den dem Verlustfeststellungsbescheid zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheid geltend gemacht werden und diese durchgreifen. Im
Artikel lesenVerlustfeststellungsbescheid – und die Klagebefugnis bei einer Personengesellschaft
Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG und die gesonderte und einheitliche Feststellung i.S. der §§ 179 Abs. 1 und Abs. 2, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind zwei eigenständige Verwaltungsakte, die nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG verbunden werden können. Hinsichtlich
Artikel lesenKlage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid – und die Insolvenzeröffnung
Das Klageverfahren gegen einen Verlustfeststellungsbescheid wird weder wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin noch wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihrer Komplementärin gemäß § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO unterbrochen. Für den Gewinnfeststellungsbescheid ist entschieden, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer
Artikel lesenStreitwertfestsetzung im finanzgerichtlichen Verfahren
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs muss für einen solchen Antrag ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis vorliegen. Dieses fehlt u.a. dann, wenn sich die Höhe des Streitwerts aus den Anträgen der Beteiligten eindeutig ermitteln lässt. Der Streitwert einer Klage gegen die Einkünfteverteilung im Verlustfeststellungsbescheid ist grundsätzlich typisiert mit 25 % des streitigen Verlustes
Artikel lesenDer Streit um den Feststellungsbescheid – und die Beiladung der stillen Gesellschaft
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind bei einem negativen Feststellungsbescheid neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch die Gesellschafter selbst nach Nr. 4 oder Nr. 5 klagebefugt. Darüber hinaus kommt eine Beteiligung der atypisch stillen Gesellschaft selbst im Wege der notwendigen Beiladung nicht in Betracht.
Artikel lesenGewinnfeststellungsbescheide auf 0 € – und die Beschwer
Bei Klagen gegen Gewinnfeststellungsbescheide nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO liegt eine Beschwer i.S. des § 40 Abs. 2 FGO schon dann vor, wenn -wie hier- geltend gemacht wird, das Finanzamt habe eine unzutreffende Einkunftsart festgestellt. Obwohl die Messbeträge für die Streitjahre auf jeweils
Artikel lesenNacherklärte Veräußerungsverluste
Die Änderung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG ist ausgeschlossen, wenn der (nacherklärte) Verlust bei der Ermittlung der der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte in der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung nicht berücksichtigt worden ist, eine Änderung des Einkommensteuerbescheides
Artikel lesenVerlustvortrag – und die Klage gegen einen Nullbescheid
Die Klage gegen den Einkommensteuerbescheid ist zulässig, obwohl die Einkommensteuer darin auf Null Euro festgesetzt wurde und es fehlt insbesondere nicht an einer Beschwer gemäß § 40 Abs. 2 FGO, wenn der Einkommensteuerbescheid nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG 2010 Bindungswirkung für die Feststellung des verbleibenden
Artikel lesenDie Klage gegen den Verlustfeststellungsbescheid
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid, mit der ein niedrigerer Verlust geltend gemacht wird, als von der Finanzbehörde festgestellt, unzulässig, weil dem Steuerpflichtigen durch die Feststellung eines zu hohen Verlusts kein Nachteil entsteht. Entsprechendes muss für den Bescheid über die Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs gemäß
Artikel lesenVerlustfeststellungsbescheid – und die Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheids
Der Gewerbesteuermessbescheid des Erhebungszeitraums, auf dessen Ende der vortragsfähige Fehlbetrag nach § 10a GewStG gesondert festzustellen ist, ist für den Verlustfeststellungsbescheid dieses Erhebungszeitraums kein Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO, soweit das Merkmal der sachlichen Steuerpflicht für die Beurteilung des Merkmals der Unternehmensidentität von Bedeutung ist. Im Verlustfeststellungsverfahren
Artikel lesenGesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags – und Bindungswirkung der Feststellung
Ist der Einkommensteuerbescheid des Verlustentstehungsjahres bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, ist der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 nur zulässig, soweit eine Korrektur dieses Steuerbescheids nach den Vorschriften der Abgabenordnung hinsichtlich der bei der Ermittlung
Artikel lesenFeststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden
Die Feststellungsfrist für die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 6 GewStG 2002 n.F.) endet nicht vor der Festsetzungsfrist für den Erhebungszeitraum, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust festzustellen ist (§ 35b Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 1 GewStG 2002 n.F.). Eine Feststellung nach dem Ablauf der Feststellungsfrist ist
Artikel lesenVoraussetzungen für die Änderung einer Verlustfeststellung
Nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung ist der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte, vermindert um die nach Abs. 1 abgezogenen und die nach Abs.
Artikel lesenBindungswirkung eines Verlustfeststellungsbescheids
Die Regelungswirkung eines Bescheids, der einen vortragsfähigen Gewerbeverlust zum 31. Dezember eines Jahres feststellt, kann sich nicht auf Umstände beziehen, die sich erst im Folgejahr ereignen; insoweit trifft der Bescheid auch keine Feststellungen, die für Folgebescheide Bindung entfalten könnten. Gemäß § 182 Abs. 1 Satz 1 AO sind Feststellungsbescheide u.a.
Artikel lesenBindungswirkung eines Verlustfeststellungsbescheides
st in einem an eine Personengesellschaft gerichteten bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid i.S. von § 10a GewStG der Fehlbetrag nicht um den Anteil eines ausgeschiedenen Mitunternehmers gekürzt worden, steht der anteilige Fehlbetrag den zum Feststellungszeitpunkt tatsächlich beteiligten Mitunternehmern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zur Verrechnung mit deren künftigen Erträgen zur Verfügung. Gemäß § 10a Satz
Artikel lesenErstmalige gesonderte Verlustfeststellung
Bezugspunkt für eine Änderung der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen Verluste ist nicht der Einkommensteuerbescheid, sondern grundsätzlich der Verlustfeststellungsbescheid des Verlustentstehungsjahres. Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der „bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust“ nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen in
Artikel lesenKein Verlust ohne Verlust-Feststellungsbescheid
Wie das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil deutlich macht, kann ein vom Steuerpflichtigen geltend gemachte Verlust aus Veräußerungsgeschäften im Jahr 2001 bei der Veranlagung für ein späteres Kalenderjahr (im Fall des Nds. FG: des Jahres 2005) nicht berücksichtigt werden. Es bedarf hierzu eines gesonderten Feststellungsverfahrens. Auf die Feststellung des
Artikel lesenFeststellungsfrist für Verlustfeststellungsbescheid
Der Beginn der Feststellungsfrist für einen Verlustfeststellungsbescheid nach § 10d EStG bestimmt sich nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 181 Abs. 1 Satz 1 AO.
Artikel lesenVerlust der wirtschaftlichen Identität
Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 — und damit auch die weitere Abzugsfähigkeit von bestehenden Verlustvorträgen — setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.
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