Hat eine zuungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft allein zum Strafausspruch Erfolg, gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens, abweichend von § 353 Abs. 1 StPO auch den Schuldspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufzuheben, wenn dieser auf einem im Rahmen einer Verständigung nach § 257c StPO abgelegten Geständnis des Angeklagten
Artikel lesenSchlagwort: Verständigung
Verständigung im Strafverfahren – und die Rüge der Einziehungsbeteiligten
Bei einer Verfahrensrüge, mit der die Revision einen Verstoß gegen § 243 Abs. 4 StPO und gegen § 257c Abs. 3 Satz 1 StPO geltend macht, handelt es sich um eine Einwendung gegen den Schuldspruch im Sinne des § 431 StPO. Eine solche Verfahrensrüge richtet sich ausschließlich gegen das Zustandekommen
Artikel lesenVerständigung im Strafverfahren – und die Aussetzung des Verfahrens
Wird das Verfahren, in dem es zu einer Verständigung gekommen war, ausgesetzt, entfällt die Bindung des Gerichts an die Verständigung. Das aus der Aussetzung resultierende Entfallen der Bindungswirkung führt grundsätzlich zur Unverwertbarkeit des im Vertrauen auf den Bestand der Verständigung abgegebenen Geständnisses in der neuen Hauptverhandlung. Eine Pflicht, den Angeklagten
Artikel lesenVerständigung im Strafverfahren – und die verfassungsrechtlichen Vorgaben
Die Vorgaben an die Transparenz des Verständigungsverfahrens erfordern, dass Angeklagter und Staatsanwaltschaft einem gerichtlichen Verständigungsvorschlag ausdrücklich – und nicht lediglich konkludent – zustimmen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Urteil nicht darauf beruhen, dass das Gericht bei einer verfahrensrechtswidrig nur konkludent erklärten Zustimmung von einer wirksamen Verständigung ausgegangen ist. Eine Verständigung
Artikel lesenVerständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung – und die Information in der Hauptverhandlung
Über vor der Hauptverhandlung geführte Gespräche, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, ist in der Hauptverhandlung zu informieren, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Finden solche Gespräche statt, ist in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitzuteilen, mithin, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte
Artikel lesenBeweiswürdigung – und der Deal mit dem geständigen Mitangeklagten
Sofern Inhalt und Begleitumstände einer Verständigung – wie etwa bei einer Verständigung mit einem Mitangeklagten – für die Beweiswürdigung relevant sein können, ergibt sich die Notwendigkeit einer Berücksichtigung in der Hauptverhandlung stattgefundener Verständigungsgespräche bereits aus § 261 StPO. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss deshalb bei der Verurteilung eines Angeklagten
Artikel lesenVerständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung – und ihre nur rudimentäre Mitteilung
Finden vor der Hauptverhandlung Gespräche statt, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung ist, ist in der Hauptverhandlung deren wesentlichen Inhalt mitzuteilen. Dies umfasst, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte von einzelnen Gesprächsteilnehmern dabei vertreten wurden und ob sie bei anderen auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen
Artikel lesenDas Recht auf ein faires (Straf-)Verfahren – und die Mitteilungspflichten des Gerichts zu Verständigungsgesprächen
Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG und gehört zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Als unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens gewährleistet es dem Beschuldigten, prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderlichen Sachkunde
Artikel lesenVerständigung im Strafprozess – und die verspätete Belehrung
Die Belehrung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung ist verspätet, wenn sie erst nach Zustandekommen der Verständigung erteilt worden ist. Die Verständigung kommt nicht erst mit der Belehrung zustande, sondern bereits durch die Zustimmungserklärungen gemäß § 257c
Artikel lesenDas Rechtsgespräch ohne Verständigungsbezug
Gespräche, die auf eine Einstellung von Taten während laufender Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO abzielen, lösen keine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO aus, soweit sie allein auf die Möglichkeit einer Teileinstellung gerichtet sind. Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist
Artikel lesenVerständigung im Strafverfahren – und die fehlende Zustimmung des Angeklagten
Nach § 257c Abs. 3 Satz 4 StPO kann keine wirksame Verständigung zu Stande kommen, solange der Angeklagte dem Vorschlag des Gerichts nicht zugestimmt hat. Die Regelung des § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO gestattet eine Verständigung nur nach dieser Vorschrift. Danach kommt eine Verständigung in der Hauptverhandlung zustande,
Artikel lesenDie Verständigung vor der Unterbrechung der Hauptverhandlung
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hat der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes und vor Belehrung und Vernehmung des Angeklagten mitzuteilen, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen
Artikel lesenDas Rechtsgespräch – und die Belehrungspflicht des Gerichts
Der Vorsitzende der Strafkammer muss den Angeklagten bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren. Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor
Artikel lesenDas Rechtsgespräch in der Verhandlungspause
Ein während einer Unterbrechung der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch ist mitteilungspflichtig. In einem solchen Fall ist es rechtsfehlerhaft, wenn der Vorsitzende nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO nicht über den wesentlichen Inhalt der zuvor geführten Gespräche unterrichtete. Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1
Artikel lesenDer Verständigungsvorschlag des Gerichts – und seine Belehrungspflicht
Die Vorsitzende der Strafkammer muss den Angeklagten nicht erst nach zustande gekommener Verständigung sonder bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren. Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen
Artikel lesenVerständigung im Strafverfahren – und die Belehrung des Angeklagten
§ 257c Abs. 5 StPO wird dahingehend verstanden, dass ein Angeklagter vor der Verständigung über die Voraussetzungen und Folgen der nach § 257c Abs. 4 StPO möglichen Abweichung des Gerichts von dem in Aussicht gestellten Ergebnis zu belehren ist. Damit soll die Fairness des Verständigungsverfahrens gesichert und zugleich die Autonomie
Artikel lesenVerständigungsversuche im Strafverfahren – und die Mitteilungspflicht
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende des Gerichts mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Diese Pflicht gilt nach § 243 Abs. 4
Artikel lesenErörterungen mit der Staaatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
Gespräche zwischen dem sachbearbeitenden Staatsanwalt und dem Verteidiger, die ohne Beteiligung des später Gerichts sämtlich vor der Anklageerhebung stattfanden, begründen keine Mitteilungspflicht des Vorsitzenden aus § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO. Soweit die Revision mit den Ausführungen zu angeblich gegen § 257c StPO verstoßenden Zusagen des sachbearbeitenden Staatsanwalts im
Artikel lesenDie informelle Verständigung im Strafverfahren – und die Bindung des Strafrichters
Außerhalb einer Verständigung gemäß § 257c StPO besteht keine Bindung des Tatgerichts an den von ihm für den Fall des Zustandekommens einer Absprache in Aussicht gestellten Strafrahmen. Der Angeklagte musste daher, als er mitteilte, dem Verständigungsvorschlag des Vorsitzenden beitreten zu wollen, in Betracht ziehen, dass eine Verständigung auf dieser Grundlage
Artikel lesenDer Deal – und die Bewährungsauflagen
Es stellt einen Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung dar, wenn der Angeklagten vor Abschluss der Vereinbarung kein Hinweis auf die Anordnung von Bewährungsauflagen nach § 56b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 StGB erteilt worden ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Angeklagter vor
Artikel lesenRechtsgespräche in der Hauptverhandlungspause
Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten
Artikel lesenDie Verständigung im Strafverfahren – und die Einziehung von Taterträgen
Wie die Anordnung des Verfalls nach den bis zum 30.06.2017 geltenden Bestimmungen der §§ 73, 73a StGB aF gehört auch die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 bis 73c StGB nF nicht zu den einer Verständigung zugänglichen Rechtsfolgen gemäß § 257c Abs. 2 StPO. Denn die jeweiligen Entscheidungen stehen nicht
Artikel lesenDer Deal im Strafprozess -und das Hauptverhandlungsprotokoll
Nach § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO muss das Protokoll u.a. die Beachtung der in § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO vorgeschriebenen Mitteilungen wiedergeben. Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus
Artikel lesenDer Deal im Strafprozess -und der Umfang der Mitteilungspflicht des Vorsitzenden
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende des Gerichts mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Diese Pflicht gilt nach § 243 Abs. 4
Artikel lesenVorgespräche vor der Hauptverhandlung – und ihre Protokollierung
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ist über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. So verhält es sich, wenn bei im Vorfeld der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder
Artikel lesenMitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung – und die Revisionsbegründung
Die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden nach § 243 Abs. 4 StPO erstreckt sich nur auf solche Erörterungen des Gerichts mit Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Nur zu Beginn der Hauptverhandlung ist die Auskunft nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gegebenenfalls auch darüber
Artikel lesenVerständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung – und die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO nur hinsichtlich solcher Erörterungen der Verfahrensbeteiligten, deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung war, in denen ausdrücklich oder konkludent Fragen des prozessualen Verhaltens des Angeklagten in Konnex zum Verfahrensergebnis gebracht wurden. Nach § 243 Abs.
Artikel lesenDer Deal im Strafprozess – und die Belehrung des Angeklagten
§ 257c Abs. 5 StPO sieht vor, dass der Angeklagte vor der Verständigung über die Voraussetzungen und Folgen der nach § 257c Abs. 4 StPO möglichen Abweichung des Gerichts von dem in Aussicht gestellten Ergebnis zu belehren ist. Hiermit wollte der Gesetzgeber die Fairness des Verständigungsverfahrens sichern und zugleich die
Artikel lesenDeal im Strafprozess – und die Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gericht
Der Vorsitzende der Strafkammer muss den Angeklagten bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die in § 257 c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren. Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte
Artikel lesenDas Rechtsgespräch außerhalb der Hauptverhandlung – über die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung
Nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO ist über Erörterungen zu berichten, die außerhalb einer laufenden Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei den Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im
Artikel lesenDie erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft – und die getroffene Verständigung
Nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache ist das neue Tatgericht an die Verständigung und die darin genannten Strafrahmen nicht gebunden; die Bindungswirkung des § 257c Abs. 4 Satz 1 StPO gilt nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers nur für das (Tat)Gericht, das die Verständigung vereinbart hat. Nicht abschließend
Artikel lesenWiderruf einer Verständigung durch die Staatsanwaltschaft
Nach Zustandekommen einer Verständigung durch Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zu dem Vorschlag des Gerichts (§ 257c Abs. 3 Satz 4 StPO) kann die Staatsanwaltschaft diese nachträglich nicht wieder einseitig zu Fall bringen, auch dann nicht, wenn sie die Voraussetzungen von § 257c Abs. 4 Satz 1 oder 2
Artikel lesenAußergerichtliche Gespräche mit dem Verteidiger – und die Mitteilungspflicht des Gerichts
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Das hierin zum
Artikel lesenDer Deal außerhalb der Hauptverhandlung – und die Mitteilungspflicht des Gerichts
Die Information über das während unterbrochener Hauptverhandlung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführte Verständigungsgespräch genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Vorsitzende lediglich das Ergebnis, nicht aber Verlauf und Inhalte des Gesprächs mitgeteilt hat. Denn mitzuteilen ist bei einem solchen auf eine Verständigung außerhalb der Hauptverhandlung abzielenden Gespräch, wer an
Artikel lesenVerständigungsgespräche mit den Mitangeklagten – und ihre verspätete Mitteilung
Die verspätete bzw. unzureichende Mitteilung des Vorsitzenden über ausschließlich die Mitangeklagten betreffende Verständigungsgespräche kann ein in diese Erörterungen nicht einbezogener Mitangeklagter regelmäßig nicht rügen. Ein Ausnahmefall, vergleichbar dem, über den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.07.2015 entschieden hat, liegt in einem solchen Fall nicht vor. Im Übrigen ist eine Mitteilung
Artikel lesenDer gescheiterte Deal – und die Zuständigkeit des Landgerichts
Eine Zuständigkeit des Landgerichts, welche zur Verweisung gemäß § 270 StPO führt, ergibt sich nicht daraus, dass nach Scheitern von Verständigungsgesprächen beim Amtsgericht (Schöffengericht) dieses einen besonderen Umfang der Sache (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GVG) annimmt. Die grundsätzliche Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses gemäß § 270 StPO beschränkt
Artikel lesenVerständigung im Strafverfahren – und die Bewährungsauflagen
Es stellt einen Verfahrensfehler beim Zustandekommen der Verständigung dar, wenn vor Abschluss der Vereinbarung kein Hinweis auf die Anordnung einer Bewährungsauflage nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB erteilt worden ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Angeklagter vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die
Artikel lesenFehlgeschlagene Verständigungsgespräche vor der Hauptverhandlung
Von – in der Hauptverhandlung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO mitteilungspflichtigen – verständigungsbezogenen Erörterungen ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld der Hauptverhandlung geführten Gesprächen ausdrücklich oder konkludent die Möglichkeit und die Umstände einer Verständigung im Raum stehen. Dies wiederum ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn Fragen des
Artikel lesenMitteilung über ein Verständigungsgespräch außerhalb der Hauptverhandlung – und das Protokoll
Nach § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO muss das Protokoll u.a. die Beachtung der in § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO vorgeschriebenen Mitteilungen wiedergeben. Wird entgegen § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO eine Erörterung nicht vollständig bekannt gemacht und damit die Informationspflicht nicht beachtet, ergibt sich aus
Artikel lesenVerständigungsgespräch außerhalb der Hauptverhandlung – und die unvollständige Mitteilung
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende des Gerichts mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Diese Pflicht gilt nach § 243 Abs. 4
Artikel lesenMehrere Strafverfahren – und der Deal als Gesamtpaket
Enthält ein Verständigungsvorschlag den Hinweis auf ein geplantes Vorgehen der Staatanwaltschaft, wonach diese darauf hinwirke, dass ein gegen den Angeklagten anhängiges Berufungsverfahren nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt werde, so liegt hierin kein Rechtsverstoß. Die Verständigung kann sich nach § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO nur auf „verfahrensbezogene
Artikel lesenVerständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung – und die Mitteilungspflicht des Gerichts
Mitzuteilen ist bei einem auf eine Verständigung abzielenden Gespräch außerhalb der Hauptverhandlung der wesentliche Inhalt dieses Gesprächs. Hierzu gehört, welche Standpunkte von den einzelnen Gesprächsteilnehmern vertreten wurden, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde und ob sie bei anderen Gesprächsteilnehmern auf Zustimmung oder Ablehnung gestoßen ist. Diesen Anforderungen
Artikel lesenRechtsgespräche – und die gebotene Transparenz
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO teilt der Vorsitzende nach Verlesung des Anklagesatzes mit, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung gewesen ist und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Diese Mitteilungspflicht ist gemäß § 243 Abs. 4 Satz
Artikel lesenDeal – und die frühzeitige Belehrung des Angeklagten
Der Vorsitzende der Strafkammer muss den Angeklagten bereits bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlags über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren. Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor
Artikel lesenVerständigung im Strafprozess – und das Grundrecht auf ein faires Verfahren
Die Verkennung des Schutzgehalts des § 257c Abs. 1 Satz 1 StPO kann in das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren eingreifen. Das Recht auf ein faires Verfahren hat seine Wurzeln im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten und Art. 1 Abs. 1 GG und gehört zu den wesentlichen
Artikel lesenÜberlange Verfahrensdauer – und die Verständigung über ihre Kompensation
Die Höhe der Kompensation für eine hinsichtlich Art, Ausmaß und ihrer Ursachen prozessordnungsgemäß festgestellte überlange Verfahrensdauer ist ein zulässiger Verständigungsgegenstand. Damit konnte es der Bundesgerichtshof im hier entschiedenen Fall dahinstehen lassen, ob eine Verständigung gerade über die Höhe der Kompensation für überlange Verfahrensdauer erfolgt ist oder ob das Gericht mit
Artikel lesenEntfallen der Bindung des Gerichts an die Verständigung – und die erforderliche Belehrung
Der Vorsitzende der Strafkammer muss den Angeklagten über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren. Die Belehrung hat sicherzustellen, dass dieser vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über Tragweite und Risiken seiner Mitwirkung
Artikel lesenVerständigungsgespräche – und ihre Mitteilung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts begegnen der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach die in nichtöffentlicher Hauptverhandlung erfolglos geführten Verständigungsgespräche in so enger Beziehung zur Einlassung des Beschwerdeführers standen, dass sie von dem auf § 171b GVG gestützten Ausschluss der Öffentlichkeit „für die Dauer seiner Einlassung“ umfasst waren, verfassungsrechtliche Bedenken. Denn der Bundesgerichtshof
Artikel lesenVerständigungsgespräche – und die Mitteilung hierüber
Nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hat der Vorsitzende zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen, ob Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO stattgefunden haben, wenn deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist, und wenn ja, deren wesentlichen Inhalt. Die Mitteilungspflicht gilt nach § 243
Artikel lesenVerständigung im Strafprozess – und die vereinbarte Revisionsrücknahme
Eine Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar. Es kann offenbleiben, ob sie tauglicher Gegenstand einer Verständigung sein kann. Denn selbst wenn man eine derartige Gesamtlösung unter Einbeziehung eines anderen Verfahrens für unzulässig hält, kann dies nicht dazu führen, dass eine entsprechende Erklärung unbeachtlich ist. Dies würde dem Angeklagten seine Stellung
Artikel lesenVerständigungsgespräche – und die Mitteilungspflicht
Gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO ist über Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO zu berichten, die außerhalb der Hauptverhandlung stattgefunden haben und deren Gegenstand die Möglichkeit einer Verständigung (§ 257c StPO) gewesen ist. Davon ist auszugehen, sobald bei im Vorfeld oder neben der Hauptverhandlung geführten
Artikel lesenDarstellungsmängel im Urteil – trotz Deals
An der Annahme eines Darstellungsmangels ändert es nichts, dass dem Urteil eine Verständigung im Sinne von § 257c StPO zugrunde liegt. Die Verständigung darf den Schuldspruch nicht zum Gegenstand haben (§ 257c Abs. 2 Satz 3 StPO). Auch die Pflicht des Tatgerichts zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts bleibt von der
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