Anwalt, Arzt, Apotheker & Partner

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt. § 59a Absatz 1 Satz 1 BRAO ist mit Artikel 12 Absatz 1 GG unvereinbar und nichtig, soweit Rechtsanwälten

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Ein Dienstposten – mehrere Besoldungsgrupen

Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich eines Konkurrentenstreits die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft im dienstrechtlichen Sinne) konkretisiert: Eine Dienstpostenbündelung ist nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann insbesondere dann

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Zweitantrag eines unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbers – und die Zuständigkeit

Die Zuständigkeitsbestimmungen für unbegleitete Minderjährige in Art. 6 der Dublin II-VO sind individualschützend, da sie nicht nur die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten regeln, sondern (auch) dem Grundrechtsschutz dienen. Die rechtswidrige Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig wegen anderweitiger internationaler Zuständigkeit nach § 27a AsylG kann wegen der ungünstigeren Rechtsfolgen nicht in

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Dienstliche Beurteilungen – und das Ankreuzverfahren

Der Dienstherr kann in seinen Beurteilungsrichtlinien ein Ankreuzverfahren für die Einzelbewertungen ohne zusätzliche individuelle textliche Begründungen vorsehen, sofern die Bewertungskriterien hinreichend differenziert und die Notenstufen textlich definiert sind. Er muss aber auf Verlangen des Beamten die im Ankreuzverfahren vorgenommenen Einzelbewertungen im weiteren Verfahren plausibilisieren. Im Unterschied zu den Einzelbewertungen bedarf

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Fingerabdrücke im Asylverfahren

Die in § 15 Abs. 2 Nr. 7 AsylVfG normierte Pflicht des Asylbewerbers zur Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen umfasst die Verpflichtung, im Vorfeld einer geplanten Fingerabdrucknahme alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die eine Auswertbarkeit seiner Fingerabdrücke beeinträchtigen können. Eine Garantieverpflichtung für die Auswertbarkeit der Fingerabdrücke durch das Bundesamt ergibt sich aus §

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Unterbezahlte sächsische Beamte

Die Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 waren verfassungswidrig. Mit dieser auf Richtervorlagen verschiedener Verwaltungsgerichte ergangenen Entscheidung knüpft das Bundesverfassungsgericht an sein an, dessen verfassungsrechtlicher Maßstab auf die A-Besoldung im Wesentlichen übertragbar ist. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 10 in Sachsen im Jahr 2011 sind mit

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Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung

Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im Sinne des § 26 Abs. 3 DRiG dar. Eine Aussetzungspflicht

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Die Aktenführungspflicht der Behörde

Eine Behörde verstößt gegen die ihr obliegende Aktenführungspflicht, wenn sie vom Führen von Akten durch eine von ihr beauftragte und mit Informationsrechten ausgestattete „externe“ Kommission absieht. Defizite bei der Aufklärung eines für die Entscheidung möglicherweise erheblichen Sachverhalts gehen, soweit sie auf einem vorwerfbaren Verstoß gegen die Aktenführungspflicht beruhen, jedenfalls im

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Förmliche Parteivernehmung des Kriegsdienstverweigerers

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört es in gerichtlichen Verfahren, deren Gegenstand die Berechtigung des Klägers zur Verweigerung des Kriegsdienstes ist, unter der Geltung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes jedenfalls dann, wenn die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens in Frage steht, regelmäßig zur Erforschung des Sachverhalts im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO,

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Der sich typischerweise kurzfristig erledigende Verwaltungsakt

Mit Blick auf Art.19 Abs. 4 GG besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ungeachtet der Schwere des Grundrechtseingriffs bereits dann, wenn sich ein Verwaltungsakt typischerweise so kurzfristig erledigt, dass er ohne Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung in einem gerichtlichen Hauptsachverfahren zugeführt werden könnte. Die hier streitgegenständlichen Regelungen (Betretens- und Aufenthaltsverbote bzw. Meldeauflagen)

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Öffentlicher Dienst – und die Altershöchstgrenzen für die Einstellung

Für die Bestimmung einer Altershöchstgrenze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen in der Laufbahnverordnung 2009 fehlt es aufgrund der Verfassungswidrigkeit von § 5 Abs. 1 Landesbeamtengesetz an einer Ermächtigungsgrundlage. Lehrer an öffentlichen Schulen werden in Nordrhein-Westfalen, sofern die laufbahn- und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, in der Regel

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Gewerbeuntersagung – und das zwischenzeitlich eröffnete Insolvenzverfahren

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden führt nicht zur Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens über eine Gewerbeuntersagung. Der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 GewO maßgebliche Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gilt auch für den Anwendungsbereich des § 12 Satz 1 GewO. Daher

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Fahrtenbuchauflage für ein Motorrad

Die Festsetzung einer gegenüber Personenkraftwagen längeren Dauer einer Fahrtenbuchauflage kann darauf gestützt werden, dass der Verkehrsverstoß mit einem nur saisonal genutzten Motorrad begangen wurde. Bei der Fahrtenbuchanordnung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, so dass bei deren rechtlicher Überprüfung auch die bis zum Ende des Revisionsverfahrens eingetretenen Rechtsänderungen zu berücksichtigen

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Behördliche Bestattung – und der Kostenersatz bei gestörten Familienverhältnissen

Das Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein sieht die gemeindliche Pflicht zur Vornahme der Bestattung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe an und bestimmt durch den Rechtsfolgenverweis auf die §§ 230, 238 LVwG, dass die Gemeinde die Bestattung ohne vorherigen (Grund-)Verwaltungsakt als Ersatzvornahme im sofortigen Vollzug vorzunehmen und den Kostenersatz auf dem damit vorgezeichneten Weg nach §

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Schutzstreifenregelung für Radfahrer

Bei der Anordnung einer innerörtlichen Schutzstreifenregelung für Radfahrer muss die Straßenverkehrsbehörde prüfen, in welchem Umfang der Schutzstreifen durch den Kraftfahrzeugverkehr mitbenutzt wird bzw. werden wird. Tut sie dies nicht, liegt ein Ermessensfehler vor. Auch juristische Personen des Privatrechts können geltend machen, durch einen Verwaltungsakt in Form eines Verkehrszeichens in eigenen

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Rechtswidriges Berufsausübungsverbot für den Seelotsen – und die Amtshaftung

In der rechtswidrigen vorläufigen Untersagung der Ausübung der Tätigkeit als Seelotse liegt eine Amtspflichtverletzung des befassten Mitarbeiters der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes gegen seine Amtspflicht zu rechtmäßigem Handeln. Diese Amtspflicht entspricht dem aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art.20 Abs. 3 GG) resultierenden Gebot, bei der Erfüllung

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Anordnung des Ruhens des Verfahrens

Die Anordnung des Ruhens des Verfahrens erfordert nicht die Zustimmung eines notwendigen Beigeladenen. Das Ruhen des Verfahrens wird in Anwendung der §§ 173 Satz 1 VwGO, 251 Satz 1 ZPO angeordnet, nachdem beide Parteien dies mit Schriftsätzen vom 13. bzw. 25. Januar 2012 sinngemäß beantragt haben und weil anzunehmen ist,

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