Ein Bewachungsunternehmen und der Waffenschein

Für einen konkreten Bewachungsauftrag, der sich auf eine bestimmte gefährdete Person bezieht, kann einem Bewachungsunternehmen eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WaffG erteilt werden. So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Bewachungsunternehmens entschieden. Zu den Aufgaben des Bewachungsunternehmens gehören

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Extremistische Unzuverlässigkeit

Verfassungsfeindliche Aktivitäten stehen der Erteilung eines Waffenscheins regelmäßig auch dann entgegenstehen, wenn diese Aktivitäten im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei ausgeübt werden. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in dem Klageverfahren des ehemaligen, langjärhigen DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey. Der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits ist Mitglied der Deutschen Volksunion (DVU)

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Privatdetektiv ohne Waffenschein

Ein Privatdetektiv hat keinen generellen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheines, meinte das Verwaltungsgericht Stuttgart und wies die Klage eines Privatdetektivs gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Erteilung eines Waffenscheines ab. Der Kläger des jetzt vom VG Stuttgart entschiedenen Falles ist seit 1974 als selbstständiger Privatdetektiv tätig. Im Oktober 1976 wurde ihm

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