Änderungen im Waffenrecht

Die Bundesregierung hat jetzt dem aus dem Amoklauf von Winnenden entstandenen Drang nach Aktionismus nachgegeben und möchte eine Reihe von Änderungen in das bestehende Waffengesetz einführen. Da diese „Verbesserung des Waffenrechts“ noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, hat das Bundeskabinett keinen Gesetzentwurf beschlossen, zu dem vor der Zuleitung an den

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Softair-Waffen

Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar. Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmungen des Waffengesetzes frei. Das Bundeskriminalamt hat – im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium – zur Angleichung dieser Grenze

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Widerruf von Waffenbesitzkarten bei „Altbesitz“

Eine vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltugnsgerichts wegen Unzuverlässigkeit widerrufen werden, auch wenn die Handlung, die nach dem seit 2002 geltenden Waffenrecht die Annahme einer Unzuverlässigkeit rechtfertigt, bereits vor Inkrafttreten des neuen Waffenrechts begangen wurde, nach den damals noch geltendem Waffengesetz aber noch

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