Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Urteil vom 20.2.2024 ein freisprechendes Urteil des Amtsgericht Freiburg gegen einen Klimaaktivisten wegen seiner Beteiligung an drei Straßenblockaden aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Freiburg zurückverwiesen. Der Entscheidung lag eine Sprungrevision der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen ein
Artikel lesenSchlagwort: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Straßenblockaden durch Klimaaktivisten – und die Grenzen ihrer Strafbarkeit
Das Berliner Kammergericht hat ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine Studentin wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die 22-jährige wegen Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt und festgestellt, dass sich die Angeklagte an einer Straßenblockade der Gruppierung „Aufstand der letzten Generation“
Artikel lesenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte – Vollstreckungshandlung und Widerstand
Zu den Vollstreckungshandlungen zählen alle Handlungen einer dazu berufenen Person, welche die Verwirklichung des die Regelung eines konkretenFalles anstrebenden, nach Umfang und Inhalt durch das Gesetz oder die von § 113 StGB erfassten Staatsorgane bestimmten und begrenzten, notfalls zwangsweise durchsetzbaren Staatswillens bezweckt. Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem
Artikel lesenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte – und die versuchte Körperverletzung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht. Alle drei Delikte stehen zueinander im Verhältnis der (ungleichartigen) Tateinheit. Das aggressive Verhalten des Angeklagten (hier: während der Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Unterbindung weiterer Angriffe auf den R.) stellt sich
Artikel lesenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte – und die (versuchte) Nötigung
Da jedes Widerstandleisten zugleich den Zweck verfolgt, den betroffenen Beamten zu einer Duldung oder Unterlassung zu nötigen, tritt der Tatbestand des § 240 StGB im Konkurrenzwege zurück. Dies führt dazu, dass § 113 StGB als lex specialis allein anzuwenden ist. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 4. April 2017 – 1 StR 70/17
Artikel lesenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte – wirkt auch noch nach Stunden
Ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Sinne von § 113 Abs. 1 StGB kann auch dann vorliegen, wenn bei einer voraussehbaren Vollstreckung die Zeitspanne zwischen der Widerstandshandlung und ihrer Wirkung bei einer Vollstreckungsmaßnahme mehrere Stunden beträgt. Das Anketten in den einbetonierten PV- C-Rohren (hier: im Rahmen des Protestes gegen „Stuttgart 21“)
Artikel lesenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte
Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter zu verstehen, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll. Nach dem Schutzzweck des § 113 StGB muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn – unmittelbar oder mittelbar über Sachen – körperlich spürbar
Artikel lesenSchadensersatz für die Verletzung eines Polizisten
Wird ein Polizeibeamter anlässlich einer Verkehrskontrolle tätlich angegriffen und verletzt sich, so dass er seinen Dienst nicht ausüben kann, handelt es sich um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine mindestens fahrlässige Körperverletzung, für die das Land Schadensersatz erhalten kann. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall
Artikel lesenSchutzbedürftige Polizisten?
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem insbesondere die § 113, 114 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) sowie § 305a StGB (Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel) geändert werden sollen. Für den Straftatbestand des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) soll der Strafrahmen
Artikel lesenSchutz der Polizei vor ihrem Klientel
Die Bundesländer wollen den Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Zu diesem Zweck haben sie über den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Außerdem möchte der Bundesrat in diesem Gesetzesentwurf die im Straftatbestand enthaltenen strafverschärfenden Regelbeispiele, wie
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