Im Vermittlungsverfahren zum Lebensmittel- und Futterrecht haben sich Bund und Länder heute im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Danach dürfen zukünftig die Behörden die Öffentlichkeit schneller über Lebensmittelskandale informieren und dabei auch Namen von Unternehmen nennen, die verdorbene Lebensmittel anbieten. Voraussetzung für die Veröffentlichung ist eine Abwägung der Belange der Betroffenen mit den Interessen der Öffentlichkeit.
Desweiteren sieht das Vermittlungsergebnis Änderungen vor, um die Datenweitergabe von Länderbehörden an den Bund als Grundlage für das so genannte Lagebild bei länderübergreifenden Lebensmittelskandalen zu vereinfachen.
Die Vermittlungsempfehlung muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Der Bundestag wird sich damit voraussichtlich bereits in dieser Woche beschäftigen. Akzeptiert er den Kompromiss, stimmt der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 12. Juni 2009 über die Zustimmung zu dem entsprechend geänderten Gesetz ab.