Der Bundesrat war zwar eigentlich mit dem Viertem Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes befasst, nutzte allerdings diese Gelegenheit, um eine weitere Verschärfung des Waffenrechts zu fordern. So hält der Bundesrat weitere Schritte zur Überprüfung des Waffenrechts für erforderlich. Zwar befürwortet er die vom Bundestag beschlossenen Verschärfungen im Waffenrecht und begrüßt, dass damit auch Forderungen der Länder umgesetzt wurden. In einer Entschließung spricht er sich jedoch dafür aus, im Dialog mit den Schießsportverbänden zu überlegen, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden kann.
Denkt man bisher noch an den üblichen Wahlkampfpopulismus, zeigt die nächste Aussage der Bundesrat-Entschließung die eigentlichen Absichten. Denn außerdem ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Genehmigung von Sportordnungen der Schießsportverbände nur noch im Einvernehmen mit den Ländern erfolgen darf.
Bereits bisher war das Bundesverwaltungsamt gehalten, die Länder anzuhören, bevor über die Anerkennung eines Schießsportverbandes oder die Genehmigung einer Schießsportordnung entschieden wurde. Doch die letztendliche Entscheidung trifft bisher das Bundesverwaltungsamt, das dabei bisher im allgemeinen auch ein gesundes Augenmaß bewiesen hat.
Doch wie soll zukünftig noch eine Genehmigung einer Schießsportordnung, deren Änderung oder gar die Anerkennung eines Schießsportverbandes möglich sein, wenn stets die Zustimmung aller Bundesländer erforderlich sein soll? Denn eines hat die bisherige Praxis gezeigt: Irgend ein Bundesland hat immer einen zuständigen Sachbearbeiter, der jeden Sportschützen für einen potentiellen Massenmörder hält.
Fragt sich nur: Trauern hier die Bundesländer ihrer früheren Kompetenzen aus den Zeiten vor der Waffenrechtsnovelle nach oder soll der Schießsport über die kalte Hintertür abgeschafft werden?