Die Bundesnetzagentur hat Entgelte der First Mail für missbräuchlich erklärt. Die Bundesnetzagentur wirft der Post-Billigtochter Preisdumping vor.
Die Bundesnetzagentur hat in einem Verfahren gegen First Mail Düsseldorf GmbH und die Deutsche Post AG in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz festgestellt. Sie hat den Unternehmen aufgegeben, diese Verstöße unverzüglich, spätestens aber bis 31. August 2011, abzustellen. Zugleich hat die Bundesnetzagentur sich zur Höhe möglicher neuer Entgelte geäußert.
Die nach den Untersuchungen der Bundesnetzagentur bei der First Mail vorliegende Kostenunterdeckung führt zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen, die nach Einschätzung der Bundesnetzagentur nicht hinnehmbar ist. Die Deutsche Post hatte zwar Kostendeckung für First Mail ab dem Jahr 2011 prognostiziert. Dieser Annahme ist die Bundesnetzagentur jedoch nicht gefolgt.