Grundstücksräumung – nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

Dem Meistbietenden im Zwangsversteigerungsverfahren kann nach Aufhebung des Zuschlags gegenüber dem Herausgabeanspruchs des ursprünglichen Grundstückseigentümers ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Verwendungsersatzanspruchs aus § 996 BGB zustehen.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der klagende Grundstückseigentümer seit 1993 als Eigentümer

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Amtsgericht Ludwigslust

Teilungsversteigerung eines einzelnen Flurstücks?

Die Teilungsversteigerung findet nur statt in Bezug aufgrundstücke im Rechtssinn, die im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer besonderen Nummer eingetragen sind; die Teilungsversteigerung eines einzelnen Flurstücks als Teil eines aus mehreren Flurstücken bestehenden Grundstücks (sog. zusammengesetztes Grundstück) ist ausgeschlossen.

Gegenstand

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